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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. Allgemeines
1.1. Die United Online Services GmbH stellt als Payment Service Provider einen umfassenden Service im Bereich des Riskmanagement und der Finanzabwicklung zur Verfügung. Neben verschiedenen Standardsystemen erstellt die United Online Services GmbH individuell einsetzbare Lösungen und Schnittstellen für Zahlungsabwicklungen aller Art.
1.2. Vertragspartner sind die United Online Services GmbH, Fischstraße 31a in 27749 Delmenhorst, Deutschland, nachfolgend UOS GmbH genannt, und der Vertragspartner, der durch Anmeldung im System oder durch anderweitigen Vertrag/Auftrag Leistungen von UOS GmbH in Anspruch nimmt oder durch Anmeldung bekundet, dass er Leistungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigt.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind nicht Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn wir von diesen Bedingungen Kenntnis genommen haben.
1.4. Die UOS GmbH und der Vertragspartner sind die einzigen Parteien, für die sich aus diesen Bestimmungen ein einklagbarer Rechtsanspruch ergibt. Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen.
1.5. Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung resultierenden Streitigkeiten ist Delmenhorst/ Deutschland. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich Deutschem Recht.
1.6. Der Vertragspartner sichert zu, dass die der UOS GmbH mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die UOS GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der UOS GmbH binnen 8 Tagen nach Zugang die Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere Name bzw. Firma und postalische Anschrift des Kunden, E-Mailadresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer sowie Gewerbestand. Bestandteil des Vertrages sind die Angaben über die geschäftliche Tätigkeit. Sofern hier Änderungen, Erweiterungen oder Umstellungen erfolgen, ist der Vertragspartner verpflichtet, die UOS GmbH hierüber umgehend (innerhalb von 10 Tagen) zu informieren.
1.7. Diese AGB regeln die Vertragsverhältnisse im Allgemeinen und hinsichtlich der Nutzung der vertraglich beschriebenen Leistungen. Sofern weitere Angebote der UOS GmbH genutzt werden, gelten ergänzend die für den jeweiligen Geschäftsbereich gültigen AGB. Die UOS GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung und Abwicklung von übernommenen Aufträgen zu beauftragen.
1.8. Die UOS GmbH ist berechtigt, Projekte des Vertragspartners in Katalogverzeichnissen und Referenzlisten zu führen.
2. Allgemeine Leistungen
2.1. Der Vertragspartner erhält während der Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, befristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der jeweils erforderlichen Software sowie notwendigen Schnittstellen. Er wird diese ausschließlich für solche Zwecke nutzen, die Vertragsgegenstand sind.
2.2. Es ist dem Vertragspartner ausdrücklich nicht gestattet:
• Quelltexte von Software und Schnittstelleninformationen für eigene Zwecke zu kopieren, zu verändern, und zu anderen, als den vertraglich vereinbarten Zwecken, einzusetzen.
• Quelltexte von Software und Schnittstelleninformationen Dritten zu überlassen, Nutzungsrechte einzuräumen oder Einsicht in diese Informationen zu gewähren.
2.3. Die UOS GmbH stellt eine nach den technischen Gegebenheiten höchstmögliche Verfügbarkeit aller Leistungen sicher. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Service aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht möglich ist. Neben anderen Ursächlichkeiten gehören hierzu insbesondere höhere Gewalt und Verschulden Dritter etc. Die UOS GmbH kann Zugänge oder Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, der Server, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Datenübertragung, der Software oder der gespeicherten Daten dies erfordern.
2.4. Beide Parteien verpflichten sich zur absoluten Vertraulichkeit hinsichtlich der Bedingungen dieses Vertrages. Dies umfasst u. a. sämtliche Informationen über die jeweilige Partei, die im Zusammenhang mit dieser vertraglichen Vereinbarung bekannt geworden sind. Ebenfalls unterliegen der Verschwiegenheitspflicht Konditionen und Rahmenbedingungen sowie alle Informationen, welche technischer, finanzieller, betrieblicher oder sonstiger Natur sind, solange sie das Vertragsverhältnis zwischen der UOS GmbH und dem Vertragspartner regeln. Für den Fall, dass eine der Parteien oder einer ihrer Mitarbeiter oder eingeschalteten Berater die Geheimhaltungspflicht verletzen, ist sie zum Schadensersatz verpflichtet. Unabhängig davon wird eine Vertragsstrafe von 10.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vereinbart.
2.5. Setup-Gebühren werden für die Bearbeitung und Einrichtung der beauftragten Leistungen berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, ist damit eine Supportleistung von maximal 30 Minuten verbunden. Darüber hinausgehende Leistungen werden mit 28,00 EUR je begonnene 15 Minuten Arbeitszeit berechnet, wobei die Zeiten in dem jeweiligen Abrechnungsmonat (Kalendermonat) kumuliert werden. Bei der Erstinstallation werden monatsübergreifende Zeiten berücksichtigt. Sofern keine Setup Gebühr vereinbart wurde, wird entsprechend der oben angeführten Regelung die Supportgebühr ab der ersten Inanspruchnahme berechnet.
2.6. Weitere Supportleistungen werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, mit 28,00 EUR je begonnene 15 Minuten Arbeitszeit berechnet, wobei die Zeiten in dem jeweiligen Abrechnungsmonat (Kalendermonat) kumuliert werden. Ab einer monatlichen Grundgebühr von 29,90 EUR beinhaltet diese eine Supportzeit von monatlich 30 Minuten. Darüber hinausgehende Zeiten werden mit 28,00 EUR je begonnene 15 Minuten Arbeitszeit berechnet.
3. Pflichten des Vertragspartners
3.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Gestaltung seiner Angebote die gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten, in denen das Angebot bereitgestellt wird.
3.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinen Zugang zu den Diensten der UOS GmbH nicht Dritten zu überlassen. Der Vertragspartner haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch.
3.3. Der Vertragspartner stellt die UOS GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegenüber UOS GmbH in Zusammenhang mit Handlungen erhoben werden, die vom Vertragspartner herrühren.
4. Haftung
4.1. Die UOS GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistung Dritter. Eine Haftung der UOS GmbH diesbezüglich gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Unterbrechungen der Datenübertragung, Ausfall oder Teilausfall von Systemen und Verlust von Daten gleich aus welchem Grund. Der Haftungsausschluss gilt auch für alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der UOS GmbH.
4.2. Die UOS GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sofern, gleich aus welchen Gründen, eine Haftung in Betracht kommt, beschränkt sich diese allein auf die Verfügbarkeit des jeweiligen Angebotes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche, die als Folge des Angebotsausfalls entstehen, sind ausgeschlossen.
4.3. Sofern von der UOS GmbH fremde Produkte angeboten werden, die an das System angeschlossen sind, haftet die UOS GmbH nicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit der jeweiligen Produktinhaber. Dies gilt auch dann, wenn Dritte mit Zahlungsabwicklung und dem Einzug von Forderungen oder Zahlungstransaktionen beauftragt sind. Der Haftungsausschluss bezieht sich auf alle Geld-, Provisions-, Ersatz- und sonstige Forderungen, die durch den Vertragspartner geltend gemacht werden.
5. Datenschutz
5.1. Die UOS GmbH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Sie weist des Weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Vertragspartners veröffentlicht werden, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in so genannten Whois-Datenbanken (z. B. Domainservice).
6. Zahlungen
6.1. Die von der UOS GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen gelten als vom Vertragspartner abgenommen, wenn diese in Betrieb genommen wurden. Rechnungsbeträge werden von der UOS GmbH im Lastschriftverfahren abgebucht. Im Falle einer Rücklastschrift wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 8,00 EUR, bei Kreditkarten in Höhe von 20,00 EUR, fällig. Sofern im Ausnahmefall gegen Rechnungsstellung geliefert wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ohne weitere Anforderung fällig. In diesem Fall erfolgt der Versand der Rechnung postalisch zzgl. einer Gebühr in Höhe von 2,00 EUR je Dokument. Im Übrigen richten sich die Entgelte für die Leistungen, die Pflege sowie die Transaktionsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste der UOS GmbH sowie einzelnen Produkthinweisen, die von den allgemeinen Bestimmungen abweichen können. Zertifizierte Rechnungen werden von der UOS GmbH im Mitgliederbereich zum Download bereitgestellt. Sofern auf Wunsch des Vertragspartners schriftliche Rechnungen per Post verschickt werden, wird je Dokument eine Gebühr in Höhe von 2,00 EUR berechnet. Rechnungen gelten vom Vertragspartner als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung/ Zusendung Widerspruch durch den Vertragspartner eingelegt wurde.
6.2. Alle genannten Entgelte verstehen sich für inländische Kundenbeziehungen zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Deutschland. Die Lieferung innerhalb der EU erfolgt umsatzsteuerfrei bei Vorlage einer entsprechenden Umsatzsteuer-ID. Lieferungen ins übrige Ausland erfolgen ebenfalls umsatzsteuerfrei.
6.3. Vereinbarte Zahlungen und Gebühren sind fällig sobald die UOS GmbH dem Vertragspartner anzeigt, dass die vereinbarten Leistungen zur Verfügung gestellt wurden. Unabhängig davon kann die UOS GmbH die Freischaltung des Systems von der Einreichung fehlender Unterlagen abhängig machen. Die Fälligkeit von Forderungen wird hierdurch nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen in Verbindung mit zu vermittelnden Verträgen fällig sind, wenn entsprechende Vertragsvereinbarung geschlossen wurde. Der Vertragspartner ist hierbei verpflichtet, Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Vertragsvermittlung angefordert werden, umgehend zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist die UOS GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach erstmaliger Anforderung berechtigt, vereinbarte Gebühren für die Vertragsvermittlung auch dann in Rechnung zu stellen, wenn ein entsprechender Vertrag noch nicht zustande gekommen ist.
6.4. Sofern durch gesonderten Vertrag Leistungen der PI Payment International AG in der Schweiz in Anspruch genommen werden, besteht für die UOS GmbH die Möglichkeit der Verrechnung mit dort bestehenden Guthaben. In diesem Fall tritt die UOS GmbH ihre Forderungen an die PI Payment International AG in der Schweiz ab, die diese mit Auszahlungsansprüchen des Vertragspartners verrechnet. Die UOS GmbH ist ebenfalls berechtigt, Forderungen für nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen an die PI Payment International AG abzutreten. Der Vertragspartner erklärt sich mit einer solchen Regelung einverstanden und stimmt einer entsprechenden Abtretung zu. Sollten Guthaben auf seinem Konto nicht zur Begleichung aller Forderungen ausreichen, so ist die UOS GmbH gleichwohl zur Einleitung eines Mahnverfahrens berechtigt. Gleiches gilt für technische Anforderungen, für deren Bereitstellung der Vertragspartner zuständig ist.
6.5. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, kann die UOS GmbH unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Vertragspartner angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Ist der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann die UOS GmbH den Zugriff zum Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages sperren oder den Vertrag fristlos kündigen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten ist die UOS GmbH berechtigt, den für die Vertragslaufzeit vereinbarten Restbetrag in einer Summe geltend zu machen.
6.6. Bei verspäteten Zahlungen ist die UOS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen; der Nachweis eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Für jede Mahnung ist die UOS GmbH berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 15,00 EUR zu verlangen. Der Vertragspartner kann Ansprüche der UOS GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
7. Vertragsdauer
7.1. Es gelten die in den Preislisten angegebenen Vertragslaufzeiten bzw. die Laufzeiten, die gegebenenfalls gesondert vereinbart wurden. Ist keine gesonderte Laufzeit vereinbart, so beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wurde. Bei fest vereinbarten Laufzeiten endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
7.2. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Seiten zulässig. Wichtige Gründe sind unter anderem die Verletzung wesentlicher Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben bei der Anmeldung, Leistungen, die aufgrund falscher Angaben erhalten wurden oder eine wesentliche Änderung bei der Rechtsform oder Geschäftsführung des Vertragspartners sowie die Bestimmungen nach Abs. 1.6. des Vertrages.
8. Webhosting, Shopsysteme, Inhalt von Internetseiten
8.1. Jedes Webhosting-Angebot enthält ein definiertes Inklusive-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird die UOS GmbH im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Vertragspartnern für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. Download, Upload, Webseiten etc.). Angebrochene GByte werden in der monatlichen Abrechnung als Ganzes berechnet.
8.2. Die UOS GmbH weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann und dass gegebenenfalls weitere Verschlüsslungen notwendig und vom Vertragspartner zu veranlassen sind. Der Vertragspartner weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Vertragspartners aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner vollumfänglich selbst Sorge. Eine Haftung der UOS GmbH ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die UOS GmbH in der Lage ist, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, diese aber nicht ausdrücklich Gegenstand des Vertrages sind. Sofern zur Sicherung von Datenbeständen ein regelmäßiges Backup vereinbart wurde, so haftet die UOS GmbH nicht bei unvollständiger Sicherung oder Ausfall des Systems. Dies gilt auch für Folgeschäden, soweit sie auf den Ausfall des Sicherungssystems zurückzuführen sind.
9. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
9.1. Bei der Registrierung und/oder Pflege von Domains wird die UOS GmbH im Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Organisation/ Firma zur Domainvergabe als Vermittler tätig. Die UOS GmbH übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit beantragter Domains. Der Vertragspartner kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit erst dann ausgehen, wenn die Domain tatsächlich bei entsprechend für die Registrierung beauftragter Firma eingetragen ist. Die UOS GmbH hat keinerlei Einfluss auf die Registrierung selbst. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung bestellter Domains ist ausgeschlossen.
9.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet zu prüfen, ob der beantragte Domainname bereits als Marke oder Warenzeichen eingetragen ist. Die UOS GmbH ist zu einer Überprüfung nicht verpflichtet. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Vertragspartner oder mit Billigung des Vertragspartners beruhen, stellt der Vertragspartner die UOS GmbH, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Sofern hier nicht allgemein aufgeführt, gelten die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Angebote.
9.3. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Vertragspartner oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
9.4. Die UOS GmbH ist berechtigt, registrierte Domains nach Wirksamkeit einer Kündigung freizugeben, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb der Vertragslaufzeit einen KK-Antrag gestellt hat. Damit erlöschen auch alle Rechte des Vertragspartners aus der Registrierung der Domain.
9.5. Werden von Dritten gegenüber der UOS GmbH Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist die UOS GmbH berechtigt, die Domain des Vertragspartners unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen.
10. Sonstiges
10.1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Änderung der Schriftformklausel.
10.2. Die UOS GmbH ist berechtigt, diese AGB zu ändern und zu ergänzen. Sie wird in einem solchen Fall den Vertragspartner in geeigneter Form über die Änderung in Kenntnis setzen. Stimmt dieser der Änderung nicht zu und kann auch sonst keine Einigung über die erfolgten Änderungen erzielt werden, so besteht für Ihn innerhalb einer Frist von 14 Tagen ein gesondertes Kündigungsrecht. Eine Änderung der AGB gilt seitens des Vertragspartners als anerkannt, wenn die Mitteilung über eine entsprechende Änderung im Mitgliederbereich der UOS GmbH erfolgt und innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch eingegangen ist.
10.3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn oder Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. |
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